• Bayern Pflichtbewusst
Foto: Matthias Balk/dpa/Archivbild

Verkehr, 25.03.2022

„Strabs“-Härtefälle: Rund 20.000 Rückzahlungsbescheide

Mehr als vier Jahre nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Bayern nähert sich auch die noch offene Rückerstattung von Beiträgen in besonderen Härtefällen dem Ende.

Die dafür zuständige Kommission teilte am Freitag in München mit, dass sie im ersten Quartal 2022 alle rund 20.000 Bescheide verschickt habe. „Wir haben unser zeitliches Ziel erreicht“, sagte der Vorsitzende Heinz Fischer-Heidlberger laut Mitteilung. Im nächsten Schritt werde die Härtefallkommission dem Innenausschuss des Landtages zeitnah einen Abschlussbericht übermitteln.

Das Gremium hatte am 29. Dezember 2021 abschließend über die Verteilung des Härtefallfonds in Höhe von 50 Millionen Euro entschieden. „Es freut mich, dass das Verfahren zu einem guten Abschluss gebracht wurde – auch wenn es länger gedauert hat, als wir uns das 2019 vorgestellt haben“, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger betonte: „Die aus meiner Sicht ungerechten Straßenausbaubeiträge in Bayern sind Geschichte.“

Nun könnten die 50 Millionen Euro an Tausende Hauseigentümer rausgehen, die zuvor hohe Straßenausbaubeiträge entrichten mussten, hieß es weiter. Das Verfahren „Härteausgleich Straßenausbaubeitrag“ war im Mai 2019 ins Leben gerufen worden. Er soll anteilig besondere Härten durch Straßenausbaubeiträge ausgleichen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017 erhoben wurden.

Seit dem 1. Januar 2018 werden in Bayern keine Straßenausbaubeiträge von Grundstückseigentümern für die Sanierung benachbarter Straßen, Wege oder Beleuchtung mehr erhoben. Wer in den vier Jahren zuvor solche Beiträge – kurz „Strabs“ – zahlen musste, konnte bis 31. Dezember 2019 einen Antrag auf Teilrückerstattung stellen. Die Abschaffung der „Strabs“ geht auf Initiative der Freien Wähler zurück, die dies im sowohl Wahlkampf zum Thema machten als auch anschließend gegen die anfängliche Ablehnung der CSU im Koalitionsvertrag durchsetzten.

© dpa-infocom, dpa:220325-99-669001/4 (dpa)

Quelle: https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/verkehr-strabs-haertefaelle-rund-20-000-rueckzahlungsbescheide-id62163076-amp.html


Was ist denn an diesem Bericht schöner bzw. erfreulicher das Foto oder  die Nachricht?

Kommentar zu diesem inzwischen erschienen Zeitungsbericht:

Hinweis an die NUZ folgende Mail wurde sehr aufmerksam  registriert >

Hallo liebe Mitstreiter in Sache Straßenausbaubeitrag in Bayern anbei die jüngste Bestätigung  die Härtefallregelung wurde nun vollzogen!

Der Ausbau bzw. alle diese   Anlieger der Memmingerstaße in Weißenhorn hätten hier die Möglichkeit gehabt,  vom Freistaat über die Härtefallregelung den größten  Anteil der Bescheide über einen Antrag zurückerstattet zu bekommen. Das Verfahren hat sich nun über mehr als 2 Jahre hingezogen. Folglich war diese Auszahlung – so wie auch in Augsburger Allgemeine berichtet- in den letzten Tagen mit der Erledigung begonnen worden. Die Stadt-Weißenhorn = Bürgermeister im Rathaus  hat es geschafft den Willen der Stadträte gegen die Interessen der Bürger die Pflasterung durchzusetzen entgegen eines Gutachtens – in welchem eben eine Empfehlung beinhaltete bei  Umgestaltung von Asphaltbelag auf Pflasterung  zu beachten, dass hier  mit Schlitz kleiner 5 mm aus  Lärmschutzgründen und auch behindertengerechte Ausführung zum Vorteil der Bürger  auszuführen. Schon bei der Beschlussfassung  bzw. danach ist es den Stadträten entgangen, dass die Verwaltung entgegengesetzt gelautet  hat als das was die Räte beschlossen hatten. Im Verlaufe der  extrem langen Verfahrenszeit  bei verschiedenen Gerichten -war eigentlich nur diese  „fragwürdige“ Beschlussfassung ausschlaggebend.

Der Zeitpunkt der Anliegerkostenbescheide war so raffiniert  gewählt worden, wo eben schon für jeden Normalbürger  deutlich zu erahnen war, dass eben diese Straßenausbaubeitragsatzung in Bayern in  unmittelbarer  Zeit  für nicht mehr  tragbar zur Abschaffung führen wird.  Die Freien Wähler  haben es geschafft mit dieser Forderung der Abschaffung  damit bei der Landtagswahl  2018  der Einzug ins Parlament zu erreichen. Die CSU musste unmittelbar bei den Koalitionsverhandlungen  klein beigeben – damit wurde  für alle  ja man kann auch  dazu erwähnen, dass eben alle betrügerischen  und unehrlich vorgenommene  Bescheide mit einer Härtefallregelung  – zu dieser wurden 50 000 000 €  für alle bayerischen Fälle   zur Verfügung gestellt. Die Anträge mussten bis zum 31.12.2019  gestellt werden.

Die Bearbeitung  von 40 000 Anträgen dauerte nun über 2 Jahre – und gem. Berichten wurden nur 20 000 Anträge genehmigt. Die Rückerstattung betrug in der Regel etwa  in der Höhe von 20 %  dieser Bescheide. Mir sind Fälle bekannt geworden wo eben 64.000.-€  dem Antragsteller überwiesen worden sind.

Alle Steuerzahler haben somit für manches Fehlverhalten von kommunaler Verwaltungen hier einen Beitrag geleistet und Anwaltskanzleien haben dabei auch noch Millionen verdient.

Was ist nun an diesem Bericht schöner – das Foto oder der Inhalt des Beitrages??? (siehe Anhang)

Gruß Josef Butzmann
Afw-Weißenhorn

Bayern pflichtbewusst – Strabs

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