- Bayern Pflichtbewusst
Verkehr, 25.03.2022
„Strabs“-Härtefälle: Rund 20.000 Rückzahlungsbescheide
Mehr als vier Jahre nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Bayern nähert sich auch die noch offene Rückerstattung von Beiträgen in besonderen Härtefällen dem Ende.
Die dafür zuständige Kommission teilte am Freitag in München mit, dass sie im ersten Quartal 2022 alle rund 20.000 Bescheide verschickt habe. „Wir haben unser zeitliches Ziel erreicht“, sagte der Vorsitzende Heinz Fischer-Heidlberger laut Mitteilung. Im nächsten Schritt werde die Härtefallkommission dem Innenausschuss des Landtages zeitnah einen Abschlussbericht übermitteln.
Das Gremium hatte am 29. Dezember 2021 abschließend über die Verteilung des Härtefallfonds in Höhe von 50 Millionen Euro entschieden. „Es freut mich, dass das Verfahren zu einem guten Abschluss gebracht wurde – auch wenn es länger gedauert hat, als wir uns das 2019 vorgestellt haben“, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger betonte: „Die aus meiner Sicht ungerechten Straßenausbaubeiträge in Bayern sind Geschichte.“
Nun könnten die 50 Millionen Euro an Tausende Hauseigentümer rausgehen, die zuvor hohe Straßenausbaubeiträge entrichten mussten, hieß es weiter. Das Verfahren „Härteausgleich Straßenausbaubeitrag“ war im Mai 2019 ins Leben gerufen worden. Er soll anteilig besondere Härten durch Straßenausbaubeiträge ausgleichen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017 erhoben wurden.
Seit dem 1. Januar 2018 werden in Bayern keine Straßenausbaubeiträge von Grundstückseigentümern für die Sanierung benachbarter Straßen, Wege oder Beleuchtung mehr erhoben. Wer in den vier Jahren zuvor solche Beiträge – kurz „Strabs“ – zahlen musste, konnte bis 31. Dezember 2019 einen Antrag auf Teilrückerstattung stellen. Die Abschaffung der „Strabs“ geht auf Initiative der Freien Wähler zurück, die dies im sowohl Wahlkampf zum Thema machten als auch anschließend gegen die anfängliche Ablehnung der CSU im Koalitionsvertrag durchsetzten.
© dpa-infocom, dpa:220325-99-669001/4 (dpa)
Was ist denn an diesem Bericht schöner bzw. erfreulicher das Foto oder die Nachricht?
Kommentar zu diesem inzwischen erschienen Zeitungsbericht:
Hinweis an die NUZ folgende Mail wurde sehr aufmerksam registriert >
Hallo liebe Mitstreiter in Sache Straßenausbaubeitrag in Bayern anbei die jüngste Bestätigung die Härtefallregelung wurde nun vollzogen!
Der Ausbau bzw. alle diese Anlieger der Memmingerstaße in Weißenhorn hätten hier die Möglichkeit gehabt, vom Freistaat über die Härtefallregelung den größten Anteil der Bescheide über einen Antrag zurückerstattet zu bekommen. Das Verfahren hat sich nun über mehr als 2 Jahre hingezogen. Folglich war diese Auszahlung – so wie auch in Augsburger Allgemeine berichtet- in den letzten Tagen mit der Erledigung begonnen worden. Die Stadt-Weißenhorn = Bürgermeister im Rathaus hat es geschafft den Willen der Stadträte gegen die Interessen der Bürger die Pflasterung durchzusetzen entgegen eines Gutachtens – in welchem eben eine Empfehlung beinhaltete bei Umgestaltung von Asphaltbelag auf Pflasterung zu beachten, dass hier mit Schlitz kleiner 5 mm aus Lärmschutzgründen und auch behindertengerechte Ausführung zum Vorteil der Bürger auszuführen. Schon bei der Beschlussfassung bzw. danach ist es den Stadträten entgangen, dass die Verwaltung entgegengesetzt gelautet hat als das was die Räte beschlossen hatten. Im Verlaufe der extrem langen Verfahrenszeit bei verschiedenen Gerichten -war eigentlich nur diese „fragwürdige“ Beschlussfassung ausschlaggebend.
Der Zeitpunkt der Anliegerkostenbescheide war so raffiniert gewählt worden, wo eben schon für jeden Normalbürger deutlich zu erahnen war, dass eben diese Straßenausbaubeitragsatzung in Bayern in unmittelbarer Zeit für nicht mehr tragbar zur Abschaffung führen wird. Die Freien Wähler haben es geschafft mit dieser Forderung der Abschaffung damit bei der Landtagswahl 2018 der Einzug ins Parlament zu erreichen. Die CSU musste unmittelbar bei den Koalitionsverhandlungen klein beigeben – damit wurde für alle ja man kann auch dazu erwähnen, dass eben alle betrügerischen und unehrlich vorgenommene Bescheide mit einer Härtefallregelung – zu dieser wurden 50 000 000 € für alle bayerischen Fälle zur Verfügung gestellt. Die Anträge mussten bis zum 31.12.2019 gestellt werden.
Die Bearbeitung von 40 000 Anträgen dauerte nun über 2 Jahre – und gem. Berichten wurden nur 20 000 Anträge genehmigt. Die Rückerstattung betrug in der Regel etwa in der Höhe von 20 % dieser Bescheide. Mir sind Fälle bekannt geworden wo eben 64.000.-€ dem Antragsteller überwiesen worden sind.
Alle Steuerzahler haben somit für manches Fehlverhalten von kommunaler Verwaltungen hier einen Beitrag geleistet und Anwaltskanzleien haben dabei auch noch Millionen verdient.
Was ist nun an diesem Bericht schöner – das Foto oder der Inhalt des Beitrages??? (siehe Anhang)
Gruß Josef Butzmann
Afw-Weißenhorn